Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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